Psychologische Lösungsorientierte Beratung
Tätigkeitsbereiche der Lebens- und Sozialberatung:
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Rechtshinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass psychische Krankheitsbilder bzw. krankheitswertige Störungen nicht dem Aufgabenbereich der Lebens- und Sozialberatung unterlegen, sonder ausschließlich der Beratungs- und Behandlungskompetenz von ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInenn, GesundheitspychologInenn und PsychiaterInnen. Die Arbeit an und mit krankheitswertigen Störungenist deshalb Lebens- und SozialberaterInnen untersagt. |